1. Grundsätzliches

Das Certamen Carolinum ist der seit 1985 ausgetragene Landesschülerwettbewerb in den Alten Sprachen für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe der nordrhein-westfälischen Gymnasien und Gesamtschulen. Der Name des Wettbewerbs zeigt die Verbindung zur Stadt Aachen und zum Kaiser-Karls-Gymnasium.
Der Landeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB), das ihn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel unterstützt.
Das Kaiser-Karls-Gymnasium und der Verein zur Förderung der Alten Sprachen in den Schulen e.V. sind gemeinsame Träger des Wettbewerbs. Das Kaiser-Karls-Gymnasium richtet mit Unterstützung der Stadt Aachen und des Vereins zur Förderung der Alten Sprachen in den Schulen e.V. den Wettbewerb aus.
Die Schulleitung des KKG beauftragt eine Lehrkraft/Lehrkräfte mit der Koordination des Certamen Carolinum.
Das Kaiser-Karls-Gymnasium stellt für Jurysitzungen, die Durchführung der Endrunde und die Preisverleihung entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.
Die Stadt Aachen unterstützt die organisatorische Arbeit des Wettbewerbs mit Sekretariatsstunden am KKG.

2. Der Wettbewerb - der Vorstand und die Jurymitglieder

Der Vorstand des Wettbewerbs besteht aus der/dem Schulleiter/in des Kaiser-Karls-Gymnasiums, der für das KKG zuständigen Fachaufsicht der BZRG Köln im Einvernehmen mit der landesweiten Fachaufsicht und dem/der Vorsitzenden des Vereins zur Förderung der Alten Sprachen in den Schulen e.V.. Auf Wunsch des Vorstands nimmt die/der Koordinator/in mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil. Entscheidungen des Vorstands werden einstimmig getroffen.
Der Vorstand ist für die Wettbewerbsordnung zuständig.
Der Vorstand berät jährlich zeitnah nach dem abgelaufenen Wettbewerb, beruft jährlich einstimmig die Jurymitglieder der kommenden drei Wettbewerbsrunden und nimmt die Aufgabenverteilung vor. Dabei berücksichtigt er Vorschläge der Jurymitglieder und bezieht die Evaluationsergebnisse der drei Wettbewerbsrunden in die Beratungen mit ein. Es ist darauf zu achten, dass Jurymitglieder aus dem Rheinland und aus Westfalen berufen werden.
Die berufenen Jurymitglieder treffen sich regelmäßig unter der Leitung der/den mit der Koordination beauftragten Lehrkraft/Lehrkräften, um den anstehenden Wettbewerb inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten und weiterzuentwickeln.
Es ist in allen drei Wettbewerbsrunden auszuschließen, dass Juroren Leistungen von Schüler/innen ihrer eigenen Schule bewerten.

3. Der Wettbewerb - die Struktur und Organisation der drei Runden

Der Wettbewerb wird in drei Runden ausgetragen.
Für alle Runden des Wettbewerbs gelten die Qualitätsstandards und Bewertungskriterien, die den in den Lehrplänen und Curricula ausgewiesenen Abituranforderungen NRW Latein und Griechisch entsprechen.

3.1 Die erste Runde - die Facharbeit

In der ersten Runde schreiben die Teilnehmer/innen eine Facharbeit zu jeweils einem der von der Jury vorgegebenen Themen aus dem Gebiet der alten Sprachen und der antiken Kultur. Die Jury legt drei Themen in Latein und zwei in Alt-Griechisch fest. Dabei berücksichtigt sie sowohl abiturrelevante Autoren als auch andere.
Schülerinnen und Schüler, deren Facharbeit in besonderer Weise den Anforderungen entsprechen, kommen in die zweite Runde. Hinweise zur Anfertigung der Facharbeit (1. Hinweise zur Anfertigung der Facharbeit) und der von den Jurymitgliedern entwickelte Kriterienkatalog, nach dem die Bewertung der Facharbeiten für alle verpflichtend erfolgt, ist den Teilnehmern/innen bekannt zu machen (2. Bewertungsbogen Jury Facharbeiten). Er wird mit den Ausschreibungsunterlagen verschickt und auf der Homepage veröffentlicht. Die Juroren erhalten zur Bewertung anonymisierte Facharbeiten.
Die erste Runde wird schriftlich evaluiert.

3.2 Die zweite Runde - die Übersetzungsklausur

Die zweite Runde besteht aus einer Übersetzungsklausur aus dem Lateinischen oder Alt-Griechischen. Die Textpassagen werden von der Jury ausgewählt und als reine Übersetzungsklausur vorbereitet. Die Klausur ist dreistündig, ihr liegt im Lateinischen und Alt-Griechischen ein Prosa-Autor zugrunde. Der Textauszug hat einen mittleren Schwierigkeitsgrad, der Gebrauch eines gängigen Schul-Wörterbuchs ist gestattet. Die Menge der Vokabelangaben und Hilfestellungen richtet sich gemäß den Anforderungen des Zentralabiturs nach dem Schwierigkeitsgrad der Textstelle.
Die Fachaufsicht benennt Lehrkräfte zur Korrektur der Latein- und Alt-Griechischklausuren. Die Korrektur erfolgt anonymisiert.
Die zweite Runde wird schriftlich evaluiert.

3.3 Die dritte Runde - die Endrunde

Die dritte Runde, die sogenannten Endrunde, findet im November in Aachen statt und geht über drei Tage:
• Donnerstag: Begrüßung und Vorbesprechung, Auswahlgespräche der Studienstiftung, gemeinsames Abendessen.
• Freitag: 30minütige Kurzvorträge und Colloquia der Endrundenteilnehmer (10 - 12 Teilnehmer/innen), anschließend Besprechung der Jury und Prämierung, kurze Evaluation der Jury.
• Samstag: Verkündung der Prämierungen, Empfang beim Oberbürgermeister der Stadt Aachen im Rathaus, abschließend Preisverleihungsfeier in der Aula Carolina mit geselligem Ausklang.
Während der drei Tage werden für die Endrundenteilnehmer/innen und die auswärtigen Jurymitglieder die Kosten für die Unterbringung übernommen.

3.3.1 Die Jury der Endrunde

Die mit der Koordination beauftragte/n Lehrkraft/Lehrkräfte leitet/n die Endrunde.
Die Jury der Endrunde besteht aus ca. 10 Personen (max. 12), die aktiv im Schul- bzw. Hochschuldienst sind: 6-8 Lehrerinnen und Lehrer, 1-2 Hochschullehrer/in/nen, 1 Vertreter/in der Studienstiftung des Deutschen Volkes. In der Jury sollen Frauen und Männer möglichst in gleicher Zahl vertreten sein. Der/die Schulleiter/in des KKG und 1 Vertreter/in der Fachaufsicht können als Juroren an der Endrunde teilnehmen. Weitere Vertreter/innen der Fachaufsicht können als Gast teilnehmen. Weitere Gäste können vom Vorstand zugelassen werden. Ein Jurymitglied bereitet sich nach Absprache mit der/m Koordinator/in und den anderen Jurymitgliedern der Endrunde auf 1-2 Kandidaten für das Colloquium vor.
Die Juroren führen donnerstags die Auswahlgespräche (Studienstiftung) und nehmen freitags an der Endrunde teil. Es ist darauf zu achten, dass diejenigen, die donnerstags das Auswahlgespräch führen, freitags nicht mit dem-/derselben Kandidat/in das Colloquium bestreiten.

3.3.2 Die Bewertungstransparenz

Um eine Bewertungstransparenz der zu erbringenden Leistungen für alle Beteiligten zu gewährleisten, sind den Kandidaten/innen die Rahmenbedingungen, die Bewertungsmaßstäbe und Qualitätsstandards vor der Endrunde offenzulegen, d.h. auf der Homepage des Certamen Carolinum zu veröffentlichen, und mit der Einladung zur Endrunde zu verschicken. (4. Anforderungen Schüler/innen Endrunde)

3.3.3 Der Kurzvortrag und das Colloquium

Die Endrunde besteht wie eine mündliche Abiturprüfung aus zwei unterschiedlichen Teilen: einem Kurzvortrag und einem Colloquium, die ca. 30 Minuten dauern.

3.3.3.1 Der erste Teil, der Kurzvortrag

Den ersten Teil, der ca. 15 Minuten dauern sollte, bestreiten die Kandidaten/innen nach einer kurzen Begrüßung durch die mit der Koordination beauftragte/n Lehrkraft/Lehrkräfte eigenständig. Sie werden nicht durch Zwischenfragen oder Bemerkungen unterbrochen.

Anforderungen Schülerinnen und Schüler

Ausgehend von einem antiken Text entwickelt ein/e Schüler/in eine Interpretation und eine Weiterführung der Gedankengänge mit einem zeitübergreifenden Bezug.
Die Schüler/innen haben bis spätestens vier Wochen vor der Endrunde das Thema ihres Kurzvortrags und eine Übersicht der verwendeten Literatur einzureichen. Dafür erhalten sie einen entsprechenden Vordruck (3. Vordruck Themen- und Literaturliste Schüler für Jurymitglieder), den sie ausgefüllt per Email an die mit der Koordination beauftragte/n Lehrkraft/Lehrkräfte zu schicken haben. Diese Unterlagen erhalten dann zur besseren Vorbereitung alle Jurymitglieder der Endrunde.

Von der/dem Schüler/in wird im ersten Teil erwartet:

• Eine kurze Begründung der Wahl des Themas,
• Eine solide philologische Arbeit an einem antiken Originaltext mit der Präsentation einer Übersetzung, inhaltlichen Gliederung und Paraphrasierung der entscheidenden Aussagen. Als Textgrundlage kann eine gängige Schulausgabe dienen. Eine wissenschaftliche Ausgabe wird nicht erwartet, ein textkritischer Apparat ist nicht zu berücksichtigen,
• Verwendung mindestens eines grundlegenden Textkommentars bzw. renommierten Lehrerkommentars und eine überschaubare Auswahl grundlegender Sekundärliteratur (Fachliteratur),
• Eine angemessene gedankliche Weiterführung der antiken Aussagen, die eigenständiges Denken zeigt, zeitübergreifende Bezüge herstellt und mit einem Resümee abschließt,
• Eine die Aussagen unterstützende und den heutigen Standards entsprechende mediale Präsentation des/r antiken Texte/s (u.a. PPP).

3.3.3.2 Der zweite Teil, das Colloquium

Anforderungen Schülerinnen und Schüler

Folgende Kenntnisse werden von Schülerinnen und Schülern im zweiten Teil erwartet:
• Grundlegende biographische Kenntnisse des Autors und des ausgewählten Werks,
• Einordnung der ausgewählten Textstelle in den Kontext des Werkes,
• Grundzüge des historischen und kulturgeschichtlichen Hintergrunds (entscheidende philosophische, religiöse Strömungen) der ausgewählten Textstelle,
• Der Jahrgangsstufe des/r Kandidaten/in entsprechendes und in den Lehrplänen und Curricula NRW Latein und Griechisch ausgewiesenes Wissen im Fach Latein bzw. Alt- Griechisch.

Darüber hinaus soll die Schülerin/der Schüler zur Reflexion und Diskussion der im ersten Teil entwickelten Interpretationsansätze in der Lage sein.

Anforderungen Jury

Im zweiten Teil nimmt zunächst ein Jurymitglied, das sich speziell auf das von der/dem Kandidatin/en ausgesuchten Themenbereich vorbereitet hat, das Gespräch auf. Er/Sie gibt kurze Fragen oder Impulse ein.
Vorab bzw. in einer Vorbesprechung verständigt sich das für eine/n Kandidaten/in verantwortliche Jurymitglied mit den anderen Jurymitgliedern auf mögliche weitere Fragen für den 2. Teil des Colloquiums, um eine Struktur in einen möglichen Gesprächsverlauf zu bekommen und eine Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten.

3.3.4 Die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Prämierung

Die Prüfungsleistungen werden protokolliert und prämiert. Die Prämierungen werden mit einfacher Mehrheit festgelegt.

Die Bewertung der Prüfungsleistungen geschieht nach folgenden Kriterien:

Der erste Teil, der Kurzvortrag
• Qualität der Textarbeit (philologische und sachliche Richtigkeit, Umgang mit Fachterminologie),
• Qualität der Textinterpretation (Aussagetiefe, Textbezug, Stringenz und Prägnanz der Darstellung, Stilistik),
• Transferleistung und zeitübergreifende Bezüge im Sinne des „Quid ad nos“
• Vortragsart und medialer Einsatz.

Der zweite Teil, das Colloquium
• Gesprächsführung: Aufnahme von Fragen, Qualität der Beantwortung, Flüssigkeit der Darstellung,
• Kenntnisse und gedankliche Eigenständigkeit.

Der Kriterienkatalog (5. Bewertungsbogen Jury Endrunde) ist für die Juroren verpflichtend. Bei der Bewertung der Jury hat/ben die mit der Koordination beauftragte/n Lehrkraft/Lehrkräfte für die Einhaltung der festgelegten Standards zu sorgen. Damit wird eine Vergleichbarkeit der Schülerleistungen gewährleistet.

Bei der Zuerkennung der Aufnahme in die Anfangsförderung der Studienstiftung sind zudem die Eindrücke der Auswahlgespräche zu berücksichtigen. Deshalb ist es notwendig, dass das Jurymitglied, das einen Endrundenteilnehmer im Colloquium betreut, nicht auch das Auswahlgespräch führt.

3.3.5 Preise

Als Preise stehen in der Regel zur Verfügung:
• Preise der Studienstiftung des deutschen Volkes: Je nach Teilnehmerzahl werden ein bis drei Schüler/innen nach erfolgreicher Teilnahme der Endrunde direkt als Stipendiaten in die Anfangsförderung der Studienstiftung aufgenommen,
• Preis des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB),
• Preis der Stadt Aachen,
• Preis der Elisabeth-Lebek-Stiftung (Reisegutschein),
• Preis der Vereinigung der ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Kaiser-Karls-Gymnasiums,
• Preis des Vereins „Pro Lingua Latina“
• „Prix Charlemagne“
• Preis(e) des Vereins zur Förderung der Alten Sprachen in den Schulen e.V.

Die/der beste Wettbewerbsteilnehmer/in der Jahrgangsstufe EF (bei Anmeldung) vertritt das Land Nordrhein-Westfalen im darauf folgenden Jahr beim internationalen Lateinwettbewerb „Certamen Ciceronianum“ in Arpino/Italien. Die Schülerinnen und Schüler, die der Jahrgangsstufe Q1 angehören und an der Endrunde des Certamen Carolinum teilnehmen, werden im darauf folgenden Jahr zur Sommerakademie der Deutschen Schülerakademie in Bonn eingeladen.

3.3.6 Evaluation

Die Jury evaluiert nach der Endrunde in angemessener Form (mündlich und schriftlich) den abgelaufenen Wettbewerb. Dafür tauschen sich die Jurymitglieder unmittelbar nach der Endrunde (freitags) kurz mündlich über den Ablauf des Wettbewerbs aus. Außerdem erhalten sie per email einen Evaluationsbogen, den sie zeitnah nach dem Wettbewerb ausgefüllt den Koordinatorinnen zukommen lassen. (6. Evaluationsbogen Jury Endrunde)
Auch die Schüler/innen evaluieren die Endrunde. (7. Evaluationsbogen Schüler/innen Endrunde)
Die Evaluationsbögen der drei Runden werden von der/n mit der Koordination beauftragte/n Lehrkraft/Lehrkräfte ausgewertet. Alle Jurymitglieder erhalten abschließend auf dieser Grundlage eine kurze Rückmeldung über die Erfahrungen der vergangenen Wettbewerbsrunden. Eventuelle Konsequenzen für die weitere Arbeit in der Zukunft werden in der ersten Jurysitzung des neuen Wettbewerbsdurchgangs besprochen.
Die veränderte Wettbewerbsordnung tritt zum Wettbewerb 2015 in Kraft.
 

Die veränderte Wettbewerbsordnung tritt zum Wettbewerb 2015 in Kraft.

Stand: September 2015