1. Grundsätzliches

Das Certamen Carolinum ist der seit 1985 ausgetragene Landesschülerwettbewerb in den Alten Sprachen für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe an nordrhein-westfälischen Gymnasien und Gesamtschulen. Er wird in dem „klassischen Wettbewerbszweig“ und dem künstlerischen Wettbewerbszweig „Antike trifft Kunst“ ausgetragen. Der Name des Wettbewerbs zeigt die Verbindung zur Stadt Aachen und zum Kaiser-Karls-Gymnasium.
Der Landeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB), das ihn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel unterstützt.
Das Kaiser-Karls-Gymnasium und der Verein zur Förderung der Alten Sprachen in den Schulen e.V. sind mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) gemeinsame Träger des Wettbewerbs. Das Kaiser-Karls-Gymnasium richtet mit Unterstützung der Stadt Aachen und des Vereins zur Förderung der Alten Sprachen in den Schulen e.V. den Wettbewerb aus.
Die Schulleitung des Kaiser-Karls-Gymnasiums beauftragt im Benehmen mit der Fachaufsicht Alte Sprachen bei der BezReg Köln zwei Lehrkräfte mit der Koordination der beiden Wettbewerbszweige des Certamen Carolinum.
Das Kaiser-Karls-Gymnasium stellt für Jurysitzungen, die Durchführung der Endrunde und die Preisverleihung entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung. Jurysitzungen können auch in Räumlichkeiten der BezReg Köln stattfinden.
Die Stadt Aachen unterstützt die organisatorische Arbeit des Wettbewerbs mit Sekretariatsstunden am Kaiser-Karls-Gymnasium.

 

2. Der Wettbewerb - der Vorstand und die Jurymitglieder

Der Vorstand des Wettbewerbs besteht aus der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter des Kaiser-Karls-Gymnasiums, der für das Kaiser-Karls-Gymnasium zuständigen Fachaufsicht der BezReg Köln und aus der bzw. dem Vorsitzenden des Vereins zur Förderung der Alten Sprachen in den Schulen e.V.. Die beiden mit der Koordination beauftragten Lehrkräfte nehmen stimmberechtigt an den Vorstandssitzungen teil.
Der Vorstand ist für die Wettbewerbsordnung zuständig. Entscheidungen, die die Wettbewerbsordnung betreffen, werden einstimmig getroffen.
Der Vorstand berät jährlich zeitnah nach dem beendeten Wettbewerbsjahr, beruft jährlich einstimmig die Jurymitglieder der kommenden Wettbewerbsrunden beider Wettbewerbszweige und nimmt die Aufgabenverteilung vor. Dabei berücksichtigt er Vorschläge der Jurymitglieder und bezieht die Evaluationsergebnisse der Wettbewerbsrunden in die Beratungen mit ein. Es ist darauf zu achten, dass Jurymitglieder aus dem Rheinland und aus Westfalen möglichst geschlechterparitätisch berufen werden.
Die berufenen Jurymitglieder beider Wettbewerbszweige treffen sich gesondert und regelmäßig unter der Leitung der Koordination, um den anstehenden Wettbewerb inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten und weiterzuentwickeln. Auch digitale Treffen der Jury sind möglich.
Es ist in allen Wettbewerbsrunden beider Wettbewerbszweige auszuschließen, dass Jurymitglieder Leistungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihrer eigenen Schule bewerten.

 

3. Der Wettbewerb - Struktur und Organisation

3.1 Der klassische Wettbewerbszweig

Der klassische Wettbewerbszweig richtet sich an Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe an nordrhein-westfälischen Gymnasien und Gesamtschulen und wird in drei Runden ausgetragen.
Für alle Runden des Wettbewerbs gelten die Qualitätsstandards und Bewertungskriterien, die den in den Richtlinien und Curricula ausgewiesenen Abituranforderungen in NRW für die Fächer Latein und Altgriechisch entsprechen.

 

3.1.1 Die erste Runde – Klausur mit sprachlichem Schwerpunkt

Der Anmeldeschluss des Wettbewerbszweigs ist in der Regel der 1. März eines jeden Jahres. In der ersten Runde schreiben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Klausur, deren Schwerpunkt je nach Wahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Übersetzung eines lateinischen oder altgriechischen Originaltextes bildet. In einem Zusatzteil wird textbezogen die Sprachkompetenz der Teilnehmenden überprüft. Der Textauszug hat einen mittleren Schwierigkeitsgrad, der Gebrauch eines gängigen Schul-Wörterbuchs ist gestattet. Die Menge der Vokabelangaben und Hilfestellungen richtet sich gemäß den Anforderungen des Zentralabiturs nach dem Schwierigkeitsgrad der Textstelle. Die Jury konzipiert die Klausur und berücksichtigt dabei sowohl abiturrelevante als auch andere Prosaautoren.
Die Durchführung der Klausur erfolgt in der Regel am ersten Dienstag nach den Osterferien zwischen 14.00 und 17.00 Uhr.
Die Korrektur der Klausuren erfolgt anonymisiert durch die Jury. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vor den Sommerferien postalisch über ihr Wettbewerbsergebnis informiert.

 

3.1.2 Die zweite Runde – Klausur mit interpretatorischem Schwerpunkt

Die besten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Runde werden zur zweiten Runde eingeladen. Diese besteht schwerpunktmäßig aus der Interpretation eines je nach Wahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lateinischen oder altgriechischen Originaltextes, der gemeinsam mit einer vollständigen oder teilweisen deutschen Übersetzung vorgegeben wird. Die Interpretation erfolgt anhand von Leitfragen und kann den Vergleich mit Werken der Rezeptionsgeschichte, einen Aktualitätsbezug oder aufgrund einer kreativen Aufgabenstellung eine eigene schriftliche Rezeption beinhalten. Die Jury konzipiert die Klausur und berücksichtigt dabei sowohl abiturrelevante als auch andere Autoren der Prosa oder Poesie.
Die Durchführung der Klausur erfolgt in der Regel am ersten Dienstag nach den Sommerferien zwischen 14.00 und 17.00 Uhr.
Die Korrektur der Klausuren erfolgt anonymisiert durch die Jury. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in der Regel vor den Herbstferien postalisch über ihr Wettbewerbsergebnis informiert.
Die Durchführung der ersten beiden Wettbewerbsrunden wird durch die Jury evaluiert.

 

3.1.3 Die dritte Runde - die Endrunde

Die dritte Runde, die sogenannten Endrunde, findet im November in Aachen für bis zu neun Teilnehmenden statt und geht über drei Tage:

  • Donnerstag: Begrüßung und Vorbesprechung, Auswahlgespräche der Studienstiftung, gemeinsames Abendessen.
  • Freitag: 30minütige Kurzvorträge und Colloquia der Endrundenteilnehmerinnen und -teilnehmer, anschließend Besprechung der Jury und Prämierung, kurze Evaluation der Jury, gemeinsames Abendessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Samstag: Verkündung der Prämierungen, Empfang bei der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen im Rathaus, abschließend Preisverleihungsfeier in der Aula Carolina mit geselligem Ausklang.

Während der drei Tage werden für die Endrundenteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie die auswärtigen Jurymitglieder die Kosten für die Unterbringung übernommen.

 

3.1.4 Die Jury der Endrunde

Die mit der Koordination beauftragte Lehrkraft leitet die Endrunde.
Die Jury der Endrunde besteht aus ca. 10 Personen (max. 12), die aktiv im Schul- bzw. Hochschuldienst sind: 6 bis 8 Lehrerinnen und Lehrer sowie ein bis zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter des Kaiser-Karls-Gymnasiums sowie eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fachaufsicht können als Jurorinnen und Juroren an der Endrunde teilnehmen. Weitere Gäste mit beratender Stimme können vom Vorstand zugelassen werden. Ein Jurymitglied bereitet sich nach Absprache mit der Koordination und den anderen Jurymitgliedern der Endrunde auf eine bis zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten für das Colloquium vor.
Die Jurorinnen und Juroren führen donnerstags die Auswahlgespräche (Studienstiftung) und nehmen freitags an der Endrunde teil. Es ist darauf zu achten, dass diejenigen, die donnerstags das Auswahlgespräch führen, freitags nicht mit derselben Kandidatin oder demselben Kandidaten das Colloquium durchführen.

 

3.1.5 Die Bewertungstransparenz

Um eine Bewertungstransparenz der zu erbringenden Leistungen für alle Beteiligten zu gewährleisten, sind den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Rahmenbedingungen, die Bewertungsmaßstäbe und Qualitätsstandards vor der Endrunde offenzulegen, d.h. auf der Homepage des Certamen Carolinum zu veröffentlichen, und mit der Einladung zur Endrunde zu verschicken. (2. Anforderungen Schüler/innen Endrunde)

 

3.1.6 Der Kurzvortrag und das Colloquium

Die Endrunde besteht wie eine mündliche Abiturprüfung aus zwei unterschiedlichen Teilen: einem Kurzvortrag und einem Colloquium. Beide Teile dauern zusammen ca. 30 Minuten.

3.1.6.1 Der erste Teil, der Kurzvortrag

Den ersten Teil, der ca. 15 Minuten dauern sollte, bestreiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach einer kurzen Begrüßung durch die mit der Koordination beauftragten Lehrkraft eigenständig. Sie werden nicht durch Zwischenfragen oder Bemerkungen unterbrochen.

Anforderungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Ausgehend von einem antiken Text entwickelt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer eigenständig eine Interpretation sowie eine Weiterführung der Gedankengänge mit einem zeitübergreifenden Bezug. Quellen bzw. Forschungsliteratur sind zu verwenden und auf diese ist während des Vortrags zu verweisen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bis spätestens vier Wochen vor der Endrunde das Thema ihres Kurzvortrags und eine Übersicht der verwendeten Literatur einzureichen. Dafür erhalten sie einen entsprechenden Vordruck (1. Vordruck Themen- und Literaturliste Schüler/innen für Jurymitglieder), den sie ausgefüllt per E-Mail an die mit der Koordination beauftragte Lehrkraft zu schicken haben. Diese Unterlagen erhalten dann zur besseren Vorbereitung alle Jurymitglieder der Endrunde.

Von den Endrundenteilnehmerinnen und -teilnehmern wird im ersten Teil Folgendes erwartet:

  • eine kurze Begründung der Wahl des Themas;
  • eine solide philologische Arbeit an einem antiken Originaltext mit der Präsentation einer Übersetzung, inhaltlichen Gliederung und Paraphrase der entscheidenden Aussagen. Als Textgrundlage kann eine gängige Schulausgabe dienen. Eine wissenschaftliche Ausgabe wird nicht erwartet, ein textkritischer Apparat ist nicht zu berücksichtigen;
  • Verwendung von und Verweis auf mindestens einen grundlegenden Textkommentar bzw. renommierten Lehrerkommentar und eine überschaubare Auswahl grundlegender Forschungs- bzw. Fachliteratur;
  • eine angemessene gedankliche Weiterführung der antiken Aussagen, die eigenständiges Denken zeigt, zeitübergreifende Bezüge herstellt und mit einem Resümee abschließt;
  • eine die Aussagen unterstützende und den heutigen Standards entsprechende mediale Präsentation.

 3.1.6.2 Der zweite Teil, das Colloquium

Anforderungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Folgende Kenntnisse werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im zweiten Teil erwartet:

  • grundlegende biographische Kenntnisse des Autors und des ausgewählten Werks;
  • eine Einordnung der ausgewählten Textstelle in den Kontext des Werkes;
  • Grundzüge des historischen und kulturgeschichtlichen Hintergrunds (entscheidende philosophische, religiöse Strömungen) der ausgewählten Textstelle;
  • der Jahrgangsstufe der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers entsprechende und in den Kernlehrplänen des Landes NRW ausgewiesene Kompetenzen im Fach Latein oder Altgriechisch.

Darüber hinaus soll die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer zur Reflexion und Diskussion der im ersten Teil entwickelten Interpretationsansätze in der Lage sein.
Zudem wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, dass sie ihre Finalvorträge der Öffentlichkeit während der Preisverleihungsfeier vorstellen.

Anforderungen an die Jury

Im zweiten Teil eröffnet zunächst ein Jurymitglied, das sich speziell auf das von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer ausgesuchten Themenbereich vorbereitet hat, das Gespräch mit kurzen Fragen oder Impulsen. Vorab bzw. in einer Vorbesprechung verständigt sich dieses Jurymitglied mit den anderen Jurymitgliedern auf mögliche weitere Fragen für den zweiten Teil des Colloquiums, um einen möglichen Gesprächsverlauf zu strukturieren und eine Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten. Die mit der Koordination beauftragte Lehrkraft achtet auf die Einhaltung des „Leitfaden zur Gesprächsführung im Colloquium“.

3.1.6.3 Die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Prämierung

Die Prüfungsleistungen werden protokolliert und prämiert. Die Prämierungen werden mit einfacher Mehrheit festgelegt.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen geschieht nach folgenden Kriterien:

Der erste Teil, der Kurzvortrag:

  • Qualität der Textarbeit (philologische und sachliche Richtigkeit, Umgang mit Fachterminologie);
  • Qualität der Textinterpretation (Aussagetiefe, Textbezug, Stringenz und Prägnanz der Darstellung, Stilistik);
  • Transferleistung und zeitübergreifende Bezüge im Sinne des „Quid ad nos?“;
  • Vortragsart und medialer Einsatz.

Der zweite Teil, das Colloquium:

  • Gesprächsführung: Aufnahme von Fragen, Qualität der Beantwortung, Flüssigkeit der Darstellung,
  • Kenntnisse bzw. sachliche Richtigkeit der Antworten;
  • gedankliche Eigenständigkeit.

Der Kriterienkatalog (3. Bewertungsbogen Jury Endrunde) ist für die Jurorinnen und Juroren verpflichtend. Bei der Bewertung der Jury hat die mit der Koordination beauftragte Lehrkraft für die Einhaltung der festgelegten Standards zu sorgen. Damit wird eine Vergleichbarkeit der Leistungen gewährleistet.
Bei der Zuerkennung der Aufnahme in die Förderung der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. sind zudem die Eindrücke der Auswahlgespräche zu berücksichtigen. Deshalb ist es notwendig, dass das Jurymitglied, das eine Endrundenteilnehmerin bzw. einen Endrundenteilnehmer im Colloquium betreut, nicht auch das Auswahlgespräch führt.

3.1.6.4 Preise

Als Preise stehen in der Regel zur Verfügung:

  • Preise der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.: Je nach Teilnehmendenzahl werden ein bis drei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer nach erfolgreicher Teilnahme der Endrunde direkt als Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten in die Förderung der Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen;
  • Preis des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Geldpreis);
  • Preis des Generalkonsulats der hellenischen Republik in Düsseldorf (Reisegutschein);
  • Preis der Stadt Aachen (Geldpreis);
  • Preis der Elisabeth-Lebek-Stiftung (Reisegutschein);
  • Preis der Vereinigung der ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Kaiser-Karls-Gymnasiums (Geldpreis);
  • Preis des Vereins „Pro Lingua Latina e.V.“ (Geldpreis und Veröffentlichung des Wettbewerbsvortrags in der Fachzeitschrift).
  • Die bzw. der beste Wettbewerbsteilnehmende der Jahrgangsstufe EF (bei Anmeldung) wird zusätzlich mit dem Sonderpreis des Landesverbands NRW im Deutschen Altphilologenverband ausgezeichnet und zur Teilnahme an der Deutschen SchülerAkademie vorgeschlagen.

 

3.2 Der Wettbewerbszweig „Antike trifft Kunst“

Der Wettbewerbszweig „Antike trifft Kunst“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe an nordrhein-westfälischen Gymnasien und Gesamtschulen des Faches Kunst und wird in zwei Wettbewerbsrunden ausgetragen. Es sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keine Latein- oder Altgriechisch-Kenntnisse erforderlich, um an dem künstlerisch ausgerichteten Rezeptionswettbewerb teilzunehmen. Mit der Ausschreibung wird vom Veranstalter eine literarische Darstellung aus der Antike in deutscher Übersetzung vorgegeben.

3.2.1 Die erste Runde – Erarbeitung einer künstlerischen Arbeit

In der ersten Wettbewerbsrunde ist von den Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern eine künstlerische Arbeit, die eine literarische Darstellung aus der Antike als Grundlage hat, zu erstellen. Sie beachten dabei die „Hinweise zur Anfertigung der künstlerischen Arbeit“ (siehe www.certamencarolinum.de). Sie fertigen zudem eigenständig eine schriftliche Arbeit an, die folgende Aspekte umfasst:

  • den Anknüpfungspunkt der künstlerischen Arbeit an die antike Textvorlage;
  • den Entstehungsprozess der künstlerischen Arbeit mit Skizzen bzw. aussagekräftigen Fotografien;
  • eine Reflexion der künstlerischen Arbeit.

Die Anmeldung zu diesem Wettbewerbszweig erfolgt in der Regel bis zu vier Wochen vor den Sommerferien (siehe Ausschreibungsunterlagen) durch einen Anmeldebogen, der gemeinsam mit der künstlerischen Erarbeitung sowie der schriftlichen Arbeit postalisch eingesendet wird.
Pro teilnehmende Schule ist derzeit eine Einsendung von maximal drei Arbeiten möglich. Die Bewertung der eingegangenen Arbeiten erfolgt durch die Jury. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach den Sommerferien postalisch über das Weiterkommen im Wettbewerb informiert.

3.2.2 Die zweite Runde - die Endrunde

Die drei besten Einsendungen werden von der Jury des Wettbewerbszweigs zur Endrunde ans Kaiser-Karls-Gymnasium nach Aachen eingeladen.

  • Freitag: Begrüßung und Vorbesprechung, 30minütige Kurzvorträge und Colloquia der Endrundenteilnehmerinnen und -teilnehmer, anschließend Besprechung der Jury und Prämierung, kurze Evaluation der Jury, gemeinsames Abendessen der Finalistinnen und Finalisten.
  • Samstag: Verkündung der Prämierungen, Empfang bei der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen im Rathaus, abschließend Preisverleihungsfeier in der Aula Carolina mit geselligem Ausklang.

Während der beiden Tage werden für die Endrundenteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie die auswärtigen Jurymitglieder die Kosten für die Unterbringung übernommen.

 

3.2.3 Die Jury der Endrunde

Die mit der Koordination beauftragte Lehrkraft leitet die Endrunde. Die Jury der Endrunde besteht aus 5 Personen, die aktiv im Schuldienst sind: drei Lehrerinnen und Lehrer sowie eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Jury des klassischen Zweigs. Die Endrundenjury soll möglichst geschlechterparitätisch besetzt sein. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter des Kaiser-Karls-Gymnasiums sowie eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fachaufsicht Alte Sprachen können als Jurorinnen und Juroren an der Endrunde teilnehmen. Weitere Gäste können vom Vorstand zugelassen werden. Ein Jurymitglied bereitet sich nach Absprache mit der Koordination und den anderen Jurymitgliedern der Endrunde auf eine Teilnehmerin bzw. einen Teilnehmer für das Colloquium vor.

 

3.2.4 Die Bewertungstransparenz

Um eine Bewertungstransparenz der zu erbringenden Leistungen für alle Beteiligten zu gewährleisten, sind den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Rahmenbedingungen, die Bewertungsmaßstäbe und Qualitätsstandards vor der Endrunde offenzulegen, d.h. auf der Homepage des Certamen Carolinum zu veröffentlichen, und mit der Einladung zur Endrunde zu verschicken. (1. Anforderungen Schüler/innen Endrunde)

 

3.2.5 Der Kurzvortrag und das Colloquium

Die Endrunde besteht wie eine mündliche Abiturprüfung aus zwei unterschiedlichen Teilen: einem Kurzvortrag und einem Colloquium. Beide Teile dauern zusammen ca. 30 Minuten.

3.2.5.1 Der erste Teil, der Kurzvortrag

Den Endrundenteilnehmerinnen und -teilnehmern werden bis spätestens vier Wochen vor der Endrunde gemeinsam mit der Zusage Werke aus der Rezeptionsgeschichte zur jeweiligen Textstelle genannt. Sie wählen daraus ein Werk aus, informieren die mit der Koordination beauftrage Lehrkraft über ihre Auswahl und bereiten zu dem Werk einen 15minütigen Kurzvortrag vor.

Anforderungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird im ersten Teil Folgendes erwartet:

  • ein freier Vortrag, d.h. es dürfen schriftlich festgehaltene Stichpunkte benutzt, aber kein ausformulierter Vortrag vorgelesen werden;
  • eine kurze Begründung der Bildauswahl;
  • eine solide Beschreibung und Analyse des ausgewählten Werkes unter Beachtung fachwissenschaftlicher Vorgaben;
  • ein Nachweis und eine Einbeziehung des Textverständnisses des antiken Ausgangstextes;
  • eine sachgerechte und vortragsbezogene Verwendung von Forschungsliteratur, z.B. durch Angabe von Textzitaten;
  • eine die Aussagen unterstützende und den heutigen Standards entsprechende und angemessene mediale Präsentation.

3.2.5.2 Der zweite Teil, das Colloquium

Anforderungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Folgendes wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im zweiten Teil erwartet:

  • eine Reflexion und Erläuterung der eigenen Werkumsetzung mit einer differenzierten Erklärung der Gestaltungsintention und der Idee der künstlerischen „Über-Setzung“;
  • eine vergleichende Analyse des im Kurzvortrag vorgestellten Werkes mit der eigenen künstlerischen Erarbeitung;
  • ein Nachweis und eine Einbeziehung des Textverständnisses des antiken Ausgangstextes.

 Anforderungen an die Jury

Im zweiten Teil eröffnet ein Jurymitglied, das sich speziell auf das von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer ausgewählte Rezeptionswerk vorbereitet hat, das Gespräch mit kurzen Fragen oder Impulsen.
In einer Vorbesprechung verständigt sich dieses Jurymitglied mit den anderen Jurymitgliedern auf mögliche weitere Fragen für den zweiten Teil des Colloquiums, um einen möglichen Gesprächsverlauf zu strukturieren und eine Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten. Die mit der Koordination beauftragte Lehrkraft achtet auf die Einhaltung des „Leitfadens zur Gesprächsführung im Colloquium“.

3.2.5.3 Die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Prämierung

Die Prüfungsleistungen werden protokolliert und prämiert. Die Prämierungen werden mit einfacher Mehrheit festgelegt.
Die Prämierung ergibt sich aus den Leistungen beider Wettbewerbsrunden, wobei die für die Preisvergabe entscheidenden Kriterien sind:

  1. die Qualität des erstellten Kunstwerks;
  2. die Qualität der Darlegung der Intention und des Entstehungsprozesses (beim Einreichen des Werkes und im Colloquium) sowie
  3. die Kenntnis und die Einbeziehung der antiken Textvorlage.

Der Kriterienkatalog (2. Bewertungsbogen Jury Endrunde) ist für die Jurorinnen und Juroren verpflichtend. Bei der Bewertung der Jury hat die mit der Koordination beauftragte Lehrkraft für die Einhaltung der festgelegten Standards zu sorgen. Damit wird eine Vergleichbarkeit der Wettbewerbsleistungen gewährleistet.

3.2.5.4 Preise

Als Preise stehen in der Regel aus Mitteln des Ministeriums für Schule und Bildung zur Verfügung:

  1. Platz: 500,- €
  2. Platz: 300,- €
  3. Platz: 200,- €

 

3.3 Evaluation

Die Jurymitglieder beider Wettbewerbszweige evaluieren nach der Endrunde in angemessener Form (mündlich und schriftlich) den abgelaufenen Wettbewerb. Dafür tauschen sich die Jurymitglieder unmittelbar nach der Endrunde (freitags) kurz mündlich über den Ablauf des Wettbewerbs aus. Außerdem erhalten sie per E-Mail einen Evaluationsbogen, den sie zeitnah nach dem Wettbewerb ausgefüllt den mit der Koordination beauftragten Lehrkräften zukommen lassen. (4. Evaluationsbogen Jury Endrunde)
Auch die Endrundenteilnehmerinnen und -teilnehmer evaluieren die Endrunde. (5. Evaluationsbogen Schüler/innen Endrunde)
Die Evaluationsbögen der Wettbewerbsrunden werden von den mit der Koordination beauftragten Lehrkräften ausgewertet. Alle Jurymitglieder erhalten abschließend auf dieser Grundlage eine kurze Rückmeldung über die Erfahrungen der vergangenen Wettbewerbsrunden. Eventuelle Konsequenzen für die weitere Arbeit in der Zukunft werden in der ersten Jurysitzung des neuen Wettbewerbsdurchgangs besprochen.

Die Wettbewerbsordnung tritt zum Wettbewerb 2026 in Kraft.

 

Stand: Februar 2025